01 / Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen geben Orientierung für die Zusammenarbeit mit Dorqe Mixa bei individuell geplanten privaten und geschäftlichen Offline-Veranstaltungen. Sie schaffen Transparenz für Anfragen, Beauftragungen und die gemeinsame Durchführung eines Eventvorhabens.

Die konkrete Planung beginnt mit einer individuellen Anfrage. Verbindliche Einzelheiten zu einem Vorhaben ergeben sich aus dem jeweils abgestimmten Angebot und der ausdrücklich vereinbarten Beauftragung.

§ 1

Geltungsbereich und Offline-Charakter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Planung und Organisation individuell vereinbarter privater und geschäftlicher Offline-Veranstaltungen durch Dorqe Mixa. Sie dienen als Rahmen für Projekte, deren Inhalt, Ablauf und beteiligte Leistungen im jeweiligen Vorhaben abgestimmt werden.

Mögliche Formate sind unter anderem Feiern, Corporate Events, Gala-Dinner, thematische Restaurantabende, professionelle Moderation sowie poker- und casino-inspirierte Unterhaltung im physischen Veranstaltungsrahmen. Diese Beispiele beschreiben keinen abschließenden Leistungskatalog. Dorqe Mixa ist keine Online-Casino-, Wett- oder Gaming-Plattform und bietet keine entsprechenden Online-Leistungen an.

  1. Private Anlässe können persönlich konzipierte Feiern oder Jubiläen umfassen.
  2. Geschäftliche Vorhaben können etwa Corporate Feiern, Team-Building-Abende oder moderierte Zusammenkünfte einschließen.
  3. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich stets nach der individuellen Vereinbarung für das jeweilige Offline-Event.
§ 2

Anfrage, Angebot und Beauftragung

Eine Anfrage dient zunächst der Konzeptklärung. Sie ermöglicht es, Anlass, gewünschte Atmosphäre, Umfang, organisatorische Rahmenbedingungen und besondere Anforderungen eines persönlichen oder geschäftlichen Offline-Events zu besprechen. Aus einer Anfrage entsteht keine automatische oder stillschweigende Buchung.

Nach der Abstimmung der wesentlichen Anforderungen kann ein individuelles Angebot erstellt werden. Ob und in welchem Umfang ein Vorhaben beauftragt wird, ergibt sich erst aus einer ausdrücklich vereinbarten Beauftragung. Konkrete Formanforderungen und verbindliche Details werden im Einzelfall festgelegt und sollten vor einer finalen Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.

  1. Anfrage: Ausgangspunkt für die gemeinsame Einordnung des Vorhabens und seiner Ziele.
  2. Individuelles Angebot: Zusammenstellung eines abgestimmten Leistungsrahmens auf Grundlage der verfügbaren Informationen.
  3. Beauftragung: Verbindliche Grundlage ausschließlich im Rahmen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung.
§ 3

Leistungsumfang und individuelle Konzeptarbeit

Inhalt, Ort, Ablauf, beteiligte Personen und organisatorische Details eines Events ergeben sich aus der individuell abgestimmten Vereinbarung. Dorqe Mixa entwickelt flexible Veranstaltungskonzepte und kann im vereinbarten Rahmen Planungs- und Organisationsleistungen, Eventservices sowie professionelle Moderation einbeziehen.

Die Rolle von Dorqe Mixa liegt in der sorgfältigen Konzeption und Koordination des jeweiligen Vorhabens. Bestimmte Locations, Künstlerinnen und Künstler, technische Lösungen oder Verfügbarkeiten sind nur dann Bestandteil eines Projekts, wenn sie konkret abgestimmt wurden.

Konzept; Ablauf; Veranstaltungsort; Programmpunkte; beteiligte Leistungen; organisatorische Abstimmung

§ 4

Änderungen, Abstimmungen und Zusatzaufwand

Änderungswünsche zu Ablauf, Umfang oder Anforderungen werden als Teil der individuellen Planung behandelt. Dies kann beispielsweise den Zeitablauf, den Teilnehmendenrahmen, ein Raumkonzept oder besondere Programmpunkte betreffen. Dorqe Mixa prüft gemeinsam mit den Auftraggebenden, ob und wie eine Anpassung organisatorisch umsetzbar ist.

Ergeben sich durch eine gewünschte Änderung Auswirkungen auf Planung, Koordination, Leistungen Dritter oder Vergütung, sollen diese vor der Umsetzung transparent abgestimmt werden. Ein automatisches Änderungsrecht einer Seite wird damit nicht beschrieben; maßgeblich bleibt die konkrete Vereinbarung für das jeweilige Vorhaben.

  1. Änderungswunsch: Das gewünschte Anliegen wird mit den relevanten Informationen eingebracht.
  2. Prüfung: Organisatorische Folgen und mögliche Auswirkungen auf den Leistungsumfang werden eingeordnet.
  3. Dokumentierte Abstimmung: Die gemeinsam getroffene Anpassung wird für das Projekt nachvollziehbar festgehalten.
§ 5

Mitwirkung der Auftraggebenden

Ein tragfähiges Eventkonzept benötigt klare Informationen zum Anlass und zu den gewünschten Rahmenbedingungen. Auftraggebende unterstützen die Planung insbesondere durch Angaben, die für die Konzeption, Abstimmung und Durchführung eines privaten oder geschäftlichen Offline-Events relevant sind.

Rechtzeitige Rückmeldungen, Entscheidungen und Hinweise zu örtlichen Gegebenheiten helfen, den vereinbarten Ablauf nachvollziehbar vorzubereiten. Soweit besondere Anforderungen oder Schutzinteressen bestehen, sollten sie im Planungsprozess benannt werden, damit sie im individuellen Konzept berücksichtigt werden können.

Anlass; gewünschter Ablauf; Teilnehmendenrahmen; Veranstaltungsort; besondere Anforderungen

§ 6

Vergütung und Leistungen Dritter

Vergütung und mögliche Kostenbestandteile ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung für das jeweilige Eventvorhaben. Der Umfang der Konzeptarbeit, Organisation und gegebenenfalls einzubeziehender Leistungen wird projektbezogen besprochen. Diese Seite enthält deshalb keine Preislisten, Zahlungsweisen oder pauschalen Abrechnungsmodalitäten.

Je nach Konzept können Leistungen Dritter organisatorisch relevant sein, etwa eine Location, Gastronomie, Technik, künstlerische Beteiligte oder weitere Programmpartner. Soweit Dorqe Mixa deren Beschaffung oder Koordination im Projekt begleitet, werden Rolle, Umfang und Auswirkungen dieser Leistungen individuell abgestimmt.

  1. Leistungsrahmen: Die vereinbarte Konzept- und Organisationsleistung wird dem Vorhaben zugeordnet.
  2. Drittleistungen: Projektbezogene externe Bestandteile werden transparent in die Abstimmung einbezogen.
  3. Auswirkungen: Änderungen des Umfangs oder der Koordination werden vor einer Umsetzung gemeinsam geklärt.
§ 7

Durchführung, Sicherheit und Rahmenbedingungen

Die Durchführung eines Events setzt einen geordneten, sicheren und respektvollen Ablauf voraus. Alle Veranstaltungen von Dorqe Mixa finden offline statt. Für die konkrete Umsetzung sind neben dem abgestimmten Konzept auch die organisatorischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes zu berücksichtigen.

Die Beteiligten sollen dazu beitragen, dass vereinbarte Abläufe verständlich umgesetzt und besondere örtliche Anforderungen im Projekt berücksichtigt werden können. Diese Grundsätze ersetzen keine spezifischen Vorgaben eines Veranstaltungsortes, sondern beschreiben die gemeinsame Orientierung für eine sorgfältig geplante Veranstaltung.

  • Rücksicht auf alle beteiligten Personen und einen respektvollen Umgang im Veranstaltungsrahmen.
  • Beachtung des individuell vereinbarten Ablaufs sowie der dazugehörigen organisatorischen Abstimmungen.
  • Berücksichtigung der am jeweiligen Ort relevanten Anforderungen, soweit sie für das Vorhaben mitgeteilt werden.
§ 8

Verantwortlichkeit und Haftung

Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem Event sind im Verhältnis zum jeweils individuell vereinbarten Leistungsumfang und den anwendbaren rechtlichen Vorgaben zu betrachten. Welche Aufgaben Dorqe Mixa in einem Vorhaben übernimmt, ergibt sich aus der konkreten Abstimmung und Beauftragung.

Diese Orientierung enthält keine pauschale Haftungsfreizeichnung und ersetzt keine verbindliche rechtliche Klausel. Konkrete Regelungen zu Verantwortlichkeit und Haftung sollten für eine finale Fassung unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodells und der anwendbaren Vorgaben rechtlich geprüft werden.

§ 9

Bildrechte und Veranstaltungsdokumentation

Sofern Foto-, Film- oder sonstige Dokumentationsmaßnahmen für ein Event vorgesehen sind, sollen Zweck, Umfang und gegebenenfalls erforderliche Abstimmungen im jeweiligen Konzept transparent beschrieben werden. Dabei können sowohl die Planung des Ablaufs als auch besondere Schutzinteressen von Beteiligten relevant sein.

Die konkrete Behandlung einer Dokumentation richtet sich nach dem einzelnen Vorhaben. Diese Bedingungen legen kein bestimmtes Einwilligungsverfahren und keine einzelnen Rechtsgrundlagen fest, die nicht für das jeweilige Projekt geprüft und vereinbart wurden.

  1. Ist eine Dokumentation des Events geplant?
  2. Welcher Verwendungszweck ist für die Aufnahmen vorgesehen?
  3. Welche besonderen Schutzinteressen oder Abstimmungen sollen berücksichtigt werden?
§ 10

Datenschutzbezogene Hinweise

Informationen mit Datenschutzbezug, die im Rahmen einer Anfrage, Planung oder Kommunikation entstehen, stehen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Eventvorhaben. Weitergehende Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden nicht in diesen Bedingungen abschließend beschrieben.

Für die gesonderte datenschutzbezogene Orientierung steht die Datenschutzerklärung lesen bereit. Dort finden Besucherinnen und Besucher die dafür vorgesehene Information außerhalb dieses Vertragsdokuments.

§ 11

Schlussbestimmungen

Ergänzende individuelle Vereinbarungen und die anwendbaren rechtlichen Vorgaben sind für das jeweilige Vorhaben maßgeblich. Diese Seite soll eine verständliche redaktionelle Struktur für die Zusammenarbeit bei Offline-Events bereitstellen, ohne fehlende Unternehmens- oder Rechtsinformationen durch allgemeine Standardformulierungen zu ersetzen.

Konkrete Klauseln zu Rechtswahl, Gerichtsstand, Kündigung oder weiteren rechtlichen Einzelheiten werden erst in einer rechtlich geprüften Fassung ergänzt. Vor einer verbindlichen Veröffentlichung sollten daher die erforderlichen Unternehmensdaten und die finalen Vertragsregelungen fachlich geprüft werden.

Abschluss und individuelle Abstimmung

Die Planung eines persönlichen oder geschäftlichen Offline-Events beginnt mit einer individuellen Anfrage. Für ein konkretes Vorhaben sind die dazu abgestimmten und vereinbarten Unterlagen heranzuziehen.

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